Selbsterfahrung
Der Begriff der „Selbsterfahrung“ ist weder gesetzlich noch im Bereich der psychotherapeutischen und psychologischen Paradigmen genau definiert, weshalb ich allen Interessierten lediglich meine persönliche Anschauung dieses Begriffes und einen Vorschlag für dessen Umsetzung anbieten kann. Selbsterfahrung stellt sich in meiner Anschauungsweise als eine Entwicklung dar, in welcher sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in einem geschützten Rahmen gegenseitiger Offenheit und des Vertrauens mit der Struktur ihrer Persönlichkeit, dem sich daraus ergebenden Selbstbild und dem Bild befassen sollten, welches diese dann in den Augen Anderer zeichnen. Sie können Ihre Selbsterfahrung im Einzelsetting oder als Gruppe absolvieren. Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten, Selbsterfahrungseinheiten zu gestalten, mir persönlich ist es ein Anliegen, Möglichkeiten zu schaffen, um 2 von einander trennscharf abzugrenzende Herangehensweisen im Rahmen meiner Gruppen-Selbsterfahrungsseminare anbieten zu können. Als Gruppe obliegt Ihnen die freie Entscheidung, ob Sie alle 2 Wege kennen lernen möchten oder nur einen oder davon und wie viel Zeit Sie den gewählten Herangehensweisen im Rahmen eines üblicherweise 10 Einheiten umfassenden Seminartages einräumen möchten.
Im Folgenden stelle ich nun kurz den von mir angebotenen psychologisch/psychotherapeutischen und den gruppendynamischen Zugang zur Selbsterfahrung dar:
- Der psychologisch/psychotherapeutische Zugang zur Selbsterfahrung ist vor allem verhaltenstherapeutisch und hypnosetherapeutisch geprägt und beinhaltet ein Kennenlernen der Werkzeuge dieser beiden Therapierichtungen.
- Der gruppendynamische Zugang zur Selbsterfahrung fokussiert sich auf die Effekte, welche sich für den einzelnen Teilnehmer im Rahmen von menschlichen Gruppen ergeben und welchen Gesetzmäßigkeiten diese unterliegen.
Gesetzliche Bestimmungen
Im österreichischen Psychologengesetz von 2013 wie auch im Psychotherapeutengesetz von 1990 wird den Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen in Ausbildung und den Teilnehmern des psychotherapeutischen Propädeutikums für die Listung im Gesundheitsministerium bzw. der Zulassung zum Fachspezifikum ein gewisses Maß an Selbsterfahrung vorgegeben.
Für Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen zum Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen ist die Regelung zur Selbsterfahrung die Gleiche und lautet wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3.:
„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.
Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des psychotherapeutischen Propädeutikums lautet die gesetzliche Regelung wie folgt, siehe Psychotherapeigesetz 1990, §3. (2) 1.:
„… Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in der Dauer von zumindest 50 Stunden“.